Die ambulante Zusatzversicherung der SDK

Einheitlich. Transparent. Leistungsstark.

Die ambulante Zusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) vereint umfassende Versicherungsleistungen mit einem transparenten Tarifsystem, bei dem sich die Erstattung in Höhe von 50, 70, 90 oder 100 Prozent flexibel festlegen lässt. Schließen Sie alle Lücken, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei ambulanten Leistungen offenlässt. Ohne Wartezeiten – denn Ihr Versicherungsschutz gilt bereits ab dem ersten Tag.

Eine ambulante Zusatzversicherung lohnt sich

Gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur teilweise

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert im ambulanten Bereich eine Grundversorgung und erstattet viele Leistungen nur unzureichend oder gar nicht. Für Erwachsene übernimmt sie beispielsweise nur im Falle schwerer Fehlsichtigkeit die Kosten für Brillengläser, Fassungen sind hingegen nicht abgedeckt. Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten trägt die GKV erst ab einem bestimmten Alter und auch für alternative Behandlungen müssen Patienten meist selbst aufkommen.

Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung ist die ideale Ergänzung für alle, die mehr wollen als die medizinische Grundversorgung. Sie greift dann, wenn die Leistungen der GKV aufhören und umfasst dabei alle wichtigen Themen im ambulanten Bereich: von Brille und Augenlaserverfahren, Vorsorge, Schutzimpfungen und Präventionskursen bis hin zu Hilfsmitteln und Zuzahlungen für Verband-, Heil-, Hilfs- und Arzneimittel. So schließen Sie alle relevanten Lücken, die die GKV im ambulanten Bereich offenlässt.

Einfach, transparent und leistungsstark geregelt

Einfach geregelt

Die ambulante Zusatzversicherung der SDK bietet ein einfaches und trotzdem sehr leistungsstarkes Tarifsystem durch einheitliche Leistungen in allen Tarifstufen. Die Erstattungshöhe wählen Sie selbst: 50, 70, 90 oder 100 Prozent. Alle fünf Jahre ab dem 30. bis zu Ihrem 65. Geburtstag haben Sie zudem ein Umstellungsrecht in die nächsthöhere Tarifstufe – ganz ohne Gesundheitsprüfung. So regeln Sie Ihre ambulante Absicherung, wie sie zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Transparent geregelt

Die transparente Tarifstruktur der ambulanten Zusatzversicherung der SDK bietet Ihnen eine klare Orientierung. So sind alle Leistungen immer einschließlich der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. In jeder Tarifstufe ist transparent geregelt, wie hoch Ihr Erstattungssatz von GKV und SDK ist. Wählen Sie beispielsweise die Zusatzversicherung Ambulant 70, erhalten Sie von Ihrer Rechnung 70 Prozent erstattet – inklusive der Leistung der GKV. Ohne Höchstaufnahmealter und ohne Wartezeiten.

Leistungsstark geregelt

Premium-Leistungen in allen Tarifstufen: das bietet Ihnen die neue ambulante Zusatzversicherung der SDK. Sehhilfen, refraktive Chirurgie (Lasik), Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionskurse sind in allen Tarifen enthalten. Neben Leistungen für Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis wie Akupunktur sind auch Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und alle Hilfsmittel (offener Katalog) mitversichert. Darüber hinaus umfasst die ambulante Zusatzversicherung auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Alle relevanten GKV-Lücken im ambulanten Bereich werden geschlossen und das mit nur einem Tarif.

Die ambulante Zusatzversicherung der SDK im Detail

Die Highlights

  • Hohe Leistungen bei Brillen: bis max. 500 Euro alle 2 Kalenderjahre, ohne Beschränkung der Anzahl
  • Refraktive Chirurgie (Lasik) in allen Tarifen mitversichert
  • Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker sind mitversichert, beispielsweise nach Hufeland
  • Alle Hilfsmittel mitversichert (nicht begrenzt auf bestimmte Hilfsmittel)
  • Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsmaßnahmen und Schutzimpfungen mitversichert
  • Alle relevanten ambulanten GKV-Lücken werden geschlossen in nur einem Tarif

Tarifleistungen im Überblick

  Ambulant 50 Ambulant 70 Ambulant 90 Ambulant 100
Sehhilfen1 200 EUR 300 EUR 400 EUR
500 EUR
Refraktive Chirurgie (Lasik)
je Auge

1. bis 4. Kalenderjahr
ab 5. Kalenderjahr


250 EUR
500 EUR


350 EUR
700 EUR


450 EUR
900 EUR


500 EUR
1.000 EUR
Vorsorge1, Schutzimpfungen1, Präventionskurse1
50 %
max. 200 EUR
70 %
max. 300 EUR
90 %
max. 400 EUR
100 %
max. 500 EUR
Naturheilverfahren1
Heilpraktiker
Arzt
Hufelandverzeichnis
50 %
max. 500 EUR
70 %
max. 700 EUR
90 %
max. 900 EUR
100 %
max. 1.000 EUR

Hilfsmittel1
nach GKV-Vorleistung

Gesetzliche Zuzahlungen
für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

50 %
max. 500 EUR
70 %
max. 700 EUR
90 %
max. 900 EUR
100 %
max. 1.000 EUR
Auslandreisekrankenversicherung
Privat- und Geschäftsreisen
Maximal 56 Tage am Stück
Auch mehrere Reisen möglich
ja ja ja ja
Medizinisch-Psychologischer Beratungsservice ja ja ja ja

1 alle 2 Kalenderjahre

Beispiele zur ambulanten Zusatzversicherung der SDK

Gleitsichtgläser für Peter

Peter, 56 Jahre, war schon immer auf eine Brille angewiesen. Vor Kurzem bekam er von seinem Optiker die Empfehlung eine Gleitsichtbrille zu tragen, die seine zunehmende Alterssichtigkeit sowie seine Kurzsichtigkeit in einer Brille korrigiert. Hätte Peter nicht die ambulante Zusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen, müsste er die Gesamtkosten von 625 Euro selbst tragen, da die GKV die Kosten für Brillen mit Gleitsichtgläsern nicht übernimmt. Peter kann sich also freuen: Er bekommt 400 Euro von der SDK erstattet.

Gesamtkosten Brille mit Gleitsichtgläsern 625 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 0 EUR
Leistungen aus dem Tarif "Ambulant 90"
400 EUR
Eigenbeteiligung 225 EUR

Akupunktur hilft Kim gegen Verspannungen

Kim, 39 Jahre, klagt seit Längerem über starke Verspannungen im Nacken, die vermehrt mit Kopfschmerzen verbunden sind. Ihr Heilpraktiker, auf dessen Rat Kim sehr viel Wert legt, rät ihr zu einer Akupunkturbehandlung. Da die Schmerzen noch nicht als chronisch eingestuft wurden, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die 120 Euro für die Behandlung nicht. Gut, dass Kim eine ambulante Zusatzversicherung bei der SDK abgeschlossen hat, über die auch Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker mitversichert sind. Mit dem von Kim gewählten Tarif "AP7" bekommt sie 70 Prozent der Kosten erstattet.

Gesamtkosten für Akupunkturbehandlung 120 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung 0 EUR
Leistungen aus dem Tarif "Ambulant 70"
84 EUR
Eigenbeteiligung 36 EUR

Beitragsbeispiele

Folgende Beitragsbeispiele geben Ihnen einen Überblick über die Beitragshöhen für unsere ambulante Zusatzversicherung.

Alter
Ambulant 50 Ambulant 70 Ambulant 90 Ambulant 100
0 – 20 Jahre 6,79 EUR 
10,13 EUR
18,08 EUR 
20,76 EUR
35 Jahre 12,29 EUR        
18,71 EUR
33,84 EUR
39,19 EUR
45 Jahre 14,14 EUR         
23,10 EUR
37,95 EUR 44,13 EUR
55 Jahre   16,05 EUR
25,71 EUR    
 39,98 EUR
46,62 EUR

Die Ambulanten Tarife bilden keine Alterungsrückstellungen. Ab Alter 21 kommt es bei Erreichen einer neuen Altersgruppe (alle 10 Jahre) zu einem automatisch angepassten Monatsbeitrag bis Alter 71.

Die SDK-App

Als Ihr Gesundheitsspezialist ist die SDK immer an Ihrer Seite. Mit der SDK-App können Sie als Kunde jetzt schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen digital einreichen. Das spart Zeit und Porto.

Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung der SDK

Leistet die ambulante Zusatzversicherung für Sehhilfen auch mehrmals, wenn der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist?

Je nach Tarif trägt die SDK 200, 300, 400 oder 500 Euro der erstattungsfähigen Kosten innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren. Der Betrag ist unabhängig von der Anzahl der Sehhilfen und Reparaturen.

Benötige ich ein Rezept vom Augenarzt, damit die Leistungen für die Brille oder Kontaktlinsen gezahlt werden?

Nein, falls erforderlich kann auch der Optiker einen Sehtest durchführen. Es genügt, die Rechnung bei der SDK einzureichen, um die Leistung zu erhalten.

Welche Vorsorgeleistungen können in Anspruch genommen werden?

Als Vorsorgeuntersuchung gelten alle ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ein approbierter Arzt vornimmt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zu deren Höchstsatz abrechnet. Sportmedizinische Untersuchungen gelten ebenfalls als Vorsorgeuntersuchungen. Außerdem sind die Kosten für die Vorsorge während der Schwangerschaft versichert.

Wie oft werden die Kosten der Vorsorgeuntersuchung übernommen?

Die SDK übernimmt die erstattungsfähigen Kosten bis maximal 200,  300, 400 oder 500 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

Ab welchem Alter können die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden?

Die Nutzung der Vorsorgeleistung ist altersunabhängig.

Was muss ich zur Erstattung für Präventionskurse bei der SDK einreichen?

Bitte reichen Sie für die Erstattung eine Teilnahmebestätigung über mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten bei uns ein sowie eine Bescheinigung, dass es sich um einen Präventionskurs nach § 20 SGB V handelt. Entsprechende Vordrucke sind bei Ihrer GKV und bei der SDK erhältlich.

Gibt es Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung?

Wartezeiten gibt es nicht. Bei Antragstellung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Es erfolgt jedoch kein Ausschluss oder Ablehnung, Vorerkrankungen sind gegen Zuschlag mitversicherbar.

Was sind Naturheilverfahren?

Unter Naturheilverfahren versteht man solche Behandlungen, die den Körper durch Naturheilmittel zur Selbstheilung anregen. Dazu zählen unter anderem Aromatherapie, Bewegungstherapie, Homöopathie, Physikalische Therapie, Sauerstofftherapie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Was ist das Hufelandverzeichnis?

Das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis und stellt eine Abrechnungshilfe für naturheilkundliche Behandlungen dar. Es enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar, praktisch bewährt, die lehr- und lernbar sind. Die Naturheilverfahren-Zusatzversicherung der SDK deckt den gesamten Leistungskatalog des Hufelandverzeichnisses ab.

Wie kann ich die SDK bei Notfällen aus dem Ausland erreichen?

Für Notfälle im Ausland rufen Sie unseren 24-Stunden-Notrufservice an unter + 49 711 99522001 (kostenpflichtig). Dort erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, wie zum Beispiel für die Benennung eines Arztes vor Ort oder die Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes.

Was muss ich nach einem Krankheitsfall im Ausland tun?

Damit wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Kosten ersetzen können, benötigen wir

  • eine kurze Beschreibung des Krankheitsfalles,
  • das genaue Datum von Reisebeginn und -ende,
  • die Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigung,
  • die ärztliche Verordnung bei Medikamenten, Heil- und Verbandmitteln,
  • IBAN und BIC des Abbuchungskontos.

Bitte achten Sie darauf, dass auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:

  • der Name und das Geburtsdatum des Patienten,
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose),
  • die Behandlungsdaten und -dauer sowie
  • alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses mit Einzelkosten.