IBAN-Rechner
Geben Sie in das Feld Ihre Volksbank Hochrhein-Kontonummer ein und klicken Sie auf "IBAN Abfrage". Die Angabe der IBAN erfolgt ohne Gewähr. Für fehlerhaft berechnete IBAN und daraus resultierende Schäden haften wir nicht. Ihre IBAN finden Sie auch auf Ihrem Kontoauszug und im Online-Banking. Der BIC der Volksbank Hochrhein ist: GENODE61WT1

Verständlich erklärt: SEPA
Was ist eigentlich SEPA und was hat SEPA mit Ihrem Zahlungsverkehr zu tun? Erfahren Sie leicht und anschaulich, was es mit dem Finanzthema SEPA auf sich hat und inwieweit auch Sie davon betroffen sind. Wir unterstützen Sie mit unserer ganzheitlichen Beratung zum Zahlungsverkehr.
SEPA für Privatpersonen
Die Änderungen von SEPA für private Verbraucher sind moderat und finden fast unbemerkt statt. Mit der IBAN erhalten Verbraucher zwar eine neue Kontonummer, die gleichzeitig auch Bankleitzahl ist, aber das Girokonto in der heutigen Form bleibt natürlich bestehen.
Zudem werden durch die SEPA-Einführung Ihre Verbraucherrechte gestärkt.


SEPA für Firmen
Unternehmen sind durch die SEPA-Einführung stark betroffen. Hier gilt es frühzeitig die Weichen zu stellen. Der 1. Februar 2014 ist der Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren. Dann ist SEPA für Nicht-Verbraucher Pflicht. Wir empfehlen Ihnen, dass Ihre Umstellung auf SEPA bis spätestens Dezember 2013 vollzogen sein sollte. Somit verbleibt Ihnen ein kleiner Puffer bis zum Stichtag.
Aus diesem Grund müssen Sie die Umstellung auf SEPA rechtzeitig angehen und alle betroffenen Abläufe und Systeme überprüfen und gegebenfalls aktualisieren. Handeln Sie jetzt!
SEPA für Vereine
Vereine sind durch das neue Zahlungsverfahren SEPA vor allem durch den Einzug der Mitgliederbeiträge per Lastschriftverfahren betroffen. SEPA für Nicht-Verbraucher (u. a. Vereine) tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft. Stellen Sie für Ihren Verein am besten noch im Jahr 2013 die Lastschrifteinzüge der Mitgliedsbeiträge auf SEPA um. Somit verbleibt Ihnen ein kleiner Puffer bis zum Stichtag.
