Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Was müssen Sie jetzt tun?

Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Sonderbedingungen
  • das Preis- und Leistungsverzeichnis

Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung

Kunden mit OnlineBanking

  • Download der zur Verfügung gestellten Dokumente und
  • Klick auf den Button "Zustimmen"

Kunden die per Brief angeschrieben wurden

  • Zustimmung per persönlichem QR-Code (zu finden auf Ihrem Schreiben) oder
  • Zustimmung durch Rückgabe des unterschriebenen Formulars (liegt Ihrem Schreiben bei) oder
  • Kommen Sie auf einer unserer Geschäftsstellen vorbei und stimmen persönlich zu oder
  • Rufen Sie uns unter +49 7751 886-0 an und erteilen Ihre Zustimmung mündlich

Antworten auf Ihre Fragen

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wir vereinbaren mit allen unseren Kunden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu. Wenn Sie noch keine Post - entweder schriftlich oder online - von uns erhalten haben, melden Sie sich bitte unter +49 7751 886-0.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind.Bitte nutzen Sie dafür die Ihnen postalisch mitgeteilten Wege. Über das OnlineBanking können Sie Ihre Zustimmung für ein Gemeinschaftskonto zurzeit noch nicht geben.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken