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Aktuelle Informationen zur Verification of Payee (VOP)


Im Rahmen neuer regulatorischer Vorgaben wird zum 9. Oktober 2025 die Empfängerüberprüfung für Zahlungsdienstleister bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb EU/EWR verpflichtend (Verification of Payee: kurz VOP). Hierbei wird die Übereinstimmung von Zahlungsempfänger und Kontoinhaber anhand IBAN und Name geprüft, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern.

Die neuen Regelungen erfordern jetzt Ihr Handeln:

  • Prüfen Sie die Relevanz des Themas für Ihre Prozesse auf Zahlungsausgangsseite und planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, sofern Ihre Prozesse umzustellen sind.
  • VOP wirkt sich auch im Zahlungseingang aus. Achten Sie auf die Mitteilung der korrekten Empfängerdaten an Ihre Zahler


Was ist die Empfängerüberprüfung? (regulatorischer Hintergrund)
Überprüfung
der durch den Zahler eingegebenen Empfängerangaben (IBAN, Name) mit dem Ziel, betrügerische und fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern. Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Echtzeitüberweisungen und SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR anzubieten. 

Warum ist die Empfängerüberprüfung für Firmenkunden besonders relevant? 
Weil es bei Zahlern zu einer Änderung der Prozesse führt und bei Zahlungsempfängern die Möglichkeit eines verzögerten Zahlungseingangs besteht! 

Das bedeutet konkret:
- Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen möchten (Opt-In) oder nicht (Opt-Out)
– Bei Einreichung per Opt-In: Prozesse müssen bis 5. Oktober 2025 angepasst werden.
- Im Zahlungseingang können Firmenkunden Ihre Zahler schon jetzt durch ergänzende Textinformationen auf der Rechnung auf die Notwendigkeit der korrekten Empfängerdaten hinweisen.

Wie können Sie sich als Firmenkunden bereits vorbereiten?
Zahlungsausgang und Zahlungseingang gesondert betrachten.

ZAHLUNGSAUSGANG
- Prüfen Sie, ob interne Vorgaben (z.B. Compliance) die Einreichung von Transaktionen per Opt-In erfordern
- Beachten Sie die veränderten Prozesse, da mindestens Einzeltransaktionen per Opt-In eingereicht und bei EBICS über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) autorisiert werden müssen

  • Opt-Out als Wahlrecht bei Einreichung von Sammlern mit mehr als einer Transaktion: keine Anpassung der Prozesse notwendig
  • Opt-In verpflichtend bei Sammlern mit nur einer Transaktion (Alternativ: Euro-Eilüberweisung CCU).


ZAHLUNGSEINGANG
Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

- Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen
- Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen

  • Teilen Sie daher bereits heute Ihren Debitoren/Zahlern mit, wie der laut (Handels-) Register = als Kontoinhaber hinterlegte Name lauten muss und sensibilisieren Sie Ihre Zahler


Ein frühzeitiger Hinweis an die Kunden erscheint sinnvoll
Textvorschlag bereits vor dem Stichtag 9. Oktober für Ihre Rechnungen. 

Vor Verwendung an Ihre Zahler, fügen Sie Ihren Namen ein gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (für gewöhnlich Handelsregister oder vergleichbare Register) oder wahlweise Ihren Commercial Name* in den nachfolgenden Textvorschlag ein: 

>> Bitte verwenden Sie zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängername [bitte selbsteintragen - Mein Name lt. Register bzw. Commercial Name] exakt in dieser Schreibweise und passen Sie Ihre Überweisungsvorlagen im OnlineBanking/im ERP-System ggf. auf diesen Empfängernamen an. <<

Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 09.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb EU/EWR eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Namens des Zahlungsempfängers exakt [bitte selbst eintragen - MeinName lt. Register bzw. Commercial Name] entsprechen.
 

*genaue Regeln für den Commercial Name noch nicht bekannt, neue Informationen regelmäßig unter https://firmenkunden.dzbank.de/vop und Aktuelles - EBICS

Weitergehende Informationen, Checklisten und Hilfestellungen finden Sie u.a. unter folgendem Link auf den Seiten der DZ Bank: https://firmenkunden.dzbank.de/vop 

Aufgrund der neuen regulatorischen Vorgaben ist insbesondere der Abschluss neuer, zustimmungspflichtiger Kundenbedingungen (DFÜ-Bedingungen, Sonderbedingungen) erforderlich. Hierzu kommen wir gesondert auf Sie zu. 

Als Ihr Zahlungsdienstleister und Partner im Zahlungsverkehr möchten auch wir Sie bei den Handlungsbedarfen bestmöglich unterstützen und stehen Ihnen gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung.